Die neue Coronavirus-Schutzverordnung gilt ab dem 25.06 und löst damit die Einrichtungsschutz-Verordnung und die CoKoBev ab. Mit der neuen Schutzverordnung sind die flächenbezogenen Kundenbeschränkungen auch bekannt als qm-Regelung aufgehoben. Zudem muss auch im Handel ein geeignetes Abstands- und Hygienekonzept vorliegen und umgesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen ein ausgedrucktes Exemplar Ihres aktuellen Hygienekonzepts zur Vorlage und Einsichtnahme vor Ort aufzubewahren.
Was Sie bei der Erstellung eines Abstands- und Hygienekonzepts beachten müssen, finden Sie hier: https://www.hvhessen.de/coronavirus-hygiene