Unternehmen und Soloselbständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Erst vor ein paar Tagen haben wir den Startschuss für die Corona-Wirtschaftshilfen im dritten Quartal gegeben - mit der Neustarthilfe Plus. Damit unterstützen wir - wie auch schon bei der Neustarthilfe – Soloselbständige mit einem unbürokratischen und schnellen Zuschuss. Bereits Mitte Juni hatten wir die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.
Überbrückungshilfe III Plus im ÜberblickDas neue Programm Überbrückungshilfe III Plus (Pressemitteilung) ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der bisherigen Überbrückungshilfe III. Mit ihr unterstützen wir Unternehmen, damit sie wieder durchstarten können.
Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über die Antragsplattform des Bundes beantragt. Ab Ende Juli ist die Antragstellung über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
Restart-Prämie: Neu ist aber die „Restart-Prämie“. Sie hilft Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen – als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Fördermonate sind Juli bis September 2021.
Branchenspezifische Sonderregelungen werden angepasst: u.a. wird für die Reisebranche die Anschubhilfe fortgeführt - alternativ zur neuen „Restart-Prämie“. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August 2021 erstattet und die Anschubhilfe ebenfalls fortgeführt.
Nun können Betroffene Direktanträge auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. Die Antragsmöglichkeit für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über sog. prüfende Dritte stellen, wird in Kürze folgen. FAQ zu Neustarthilfe Plus sind hier verfügbar.
Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten in der Regel von der Überbrückungshilfe III Plus nicht profitieren. Wie bisher sind neben Soloselbständigen (mit oder ohne Personengesellschaft) auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt. Die Neustarthilfe Plus wird – wie die Neustarthilfe – als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Mit dem „Plus“ bei der Neustarthilfe erhöht sie sich im dritten Quartal von bislang bis zu 1.250 Euro pro Fördermonat (Januar bis Juni 2021) auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Juli bis September 2021.
Die bereits im Rahmen der Neustarthilfe geltenden Sonderregelungen, bspw. für Antragstellende in Elternzeit, werden fortgeführt.