Ab dem 16.09.2021 gilt in Hessen die neue Coronavirus-Schutzverordnung. Wie gefordert bleibt der Handel von strengeren Auflagen, der sogenannten 3G-Pflicht ausgenommen. Damit dürfen alle Geschäfte weiterhin ohne Quadratmeterbegrenzung geöffnet bleiben. Darüber gilt, die Maskenpflicht und die Umsetzung eines Abstands- sowie Hygienekonzeptes. Ein 2G- oder 3G-Zugangsmodell darf im Handel nicht angewandt werden.
Für Veranstaltungen besteht zusätzlich die Option ein 2G- oder 3G-Zugangsmodell umzusetzen.