Das Bundeskabinett hat am 25.11.2022 die Gesetzentwürfe zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Grundlegende Abweichungen gegenüber den bereits mitgeteilten Inhalten sind nicht erkennbar. Die Bundesregierung hat für die geplanten Maßnahmen nun auch ein FAQ und ein Überblickspapier zur Verfügung gestellt.
Zum FAQDer Handelsverband Hessen begrüßt die Gesetzesvorhaben zur Einführung von Gas- und Strompreisbremsen. Beide Maßnahmen sind wichtige Instrumente zur Bewältigung der Energiekrise. Allerdings besteht insbesondere mit Blick auf den im EU-Beihilferahmen festgelegten Referenzzeitraum 2021 noch Nachbesserungsbedarf. In diesem Zeitraum waren viele Handelsunternehmen vom Lockdown betroffen. Die Werte aus dem Jahr 2021 sind somit schlichtweg nicht repräsentativ. Es sollte einen Korrekturfaktor zur Berücksichtigung von Lockdown-Zeiten geben. Wir sind hierzu im Austausch mit dem hessischen Wirtschaftsministerium.
Zum Überblickspapier