Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Zulässigkeit der Ladenöffnung an Sonntagen im Fashion Outlet Center (FOC) Zweibrücken entschieden. Dennoch bleibt unklar, an wie vielen Sonntagen im Jahr das FOC in Zweibrücken öffnen darf. Der BGH hat den Fall an das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zurückgegeben. Dieses muss sich erneut mit den Öffnungszeiten des FOC befassen.
Das OLG hatte in seiner Urteilsbegründung auf eine Verordnung des Landes aus dem Jahr 2007 verwiesen. Nach dieser ist es Geschäften in der Nähe eines Flughafens gestattet, auch an Sonntagen zu öffnen. Der Zweibrücker Flughafen wird jedoch mittlerweile nicht mehr für Linienflüge genutzt. Der BGH hat deshalb erhebliche Bedenken, ob diese Landesverordnung nicht bereits längst veraltet ist.
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