Der Handelsverband Hessen begrüßt die angestrebte Gesetzesänderung zur Öffnung von digitalen personallosen Supermärkten an Sonn- und Feiertagen. Die Anpassung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bietet den Handelsunternehmen eine rechtssichere Basis, um Innovationen und zukunftsfähige Konzepte voranzutreiben und somit in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels die Nahversorgung der Bevölkerung zu sichern. „Ziel einer solchen Gesetzesänderung sollte es sein, Innovationen im hessischen Handel möglich zu machen, indem personallose Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen können“, erläutert Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Hessen.
Vollautomatisierte und personallose Verkaufsstellen können die Grundversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs verbessern in Regionen, in denen traditionelle Verkaufsstellen seltener wirtschaftlich betrieben werden können. „Auch in urbanen Gebieten gibt es Versorgungslücken, für welche vollautomatisierte personallose Kleinstsupermärkte einen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten können. Ein modernisiertes Ladenöffnungsgesetz wird zur Erreichung dieses Ziels beitragen“, erläutert Sven Rohde.
Rohde gibt dennoch zu bedenken: „Die vorgeschlagenen Sortiments- und Flächeneinschränkungen sind für unsere Händlerinnen und Händler in Hessen nicht zielführend, denn sie wissen in der Regel sehr gut, was ihre Kundinnen und Kunden brauchen.“ Rohde erklärt weiter: „Bereits heute kennt das Hessische Ladenöffnungsgesetz Ausnahmen, jedoch finden sich in diesen keine Flächenbeschränkungen.“
Infolge von veränderten Konsumbedürfnissen und Krisen, wie der Covid-Pandemie oder dem Ukraine-Krieg, leiden viele hessische Handelsunternehmen unter den strukturellen Veränderungen der letzten Jahre. Insbesondere die steigenden Kosten machen den Betrieb eines Handelsunternehmens zunehmend unattraktiv. Dabei ist der Handel ein wesentlicher Gestalter der Ortskerne, sozialer Treffpunkt und Versorger der Bevölkerung. Gerade in Zeiten des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels ergeben sich im Handel zusätzliche Herausforderungen, die mithilfe innovativer Modelle – wie den vollautomatisierten personallosen Verkaufsstellen – überwunden werden können. In diesem Sinne befürwortet der Handelsverband Hessen die Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes hin zur Sonn- und Feiertagsöffnung von digitalen Supermärkten