Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung hat am 7. Juli 2023 den Bundesrat passiert und wurde letzte Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Gesetz ergeben sich folgende Änderungen:
Mit dem Gesetz werden insbesondere im Bereich Ausbildung
Berufsorientierungspraktika eingeführt und
Einstiegsqualifizierungen flexibilisiert.
der Zugang zur außerbetrieblichen Berufsausbildung für sogenannte "Marktbenachteiligte" geöffnet,
Mobilitätszuschüsse für zwei Familienheimfahren eingeführt.
Im Bereich der Weiterbildung werden insbesondere:
das neue Instrument eines Qualifizierungsgelds eingeführt und dabei befristet auch die Förderungen von Aufstiegsfortbildungen der ersten Stufe ermöglicht,
bei der Beschäftigtenqualifizierung eine Reduzierung der Staffelung nach Betriebsgrößen vorgenommen,
§ 106a SGB III bis zum 31. Juli 2024 verlängert.
Mit dem Gesetz geregelt wird zusätzlich:
Die hybride und digitale Sitzungsmöglichkeit für Selbstverwaltungsorgane, neu § 64a SGB IV,
Hybride Sitzungen werden die Regel - mit der Ausnahme von in Präsenz durchzuführenden konstituierenden Sitzungen. Digitale Sitzungen sind in außergewöhnlichen Notsituationen und besonders eiligen Fällen möglich.
In hybriden und digitalen Sitzungen sind Wahlen und Abstimmungen möglich. Das Nähere regelt die Satzung.
Geplantes Inkrafttreten:
Qualifizierungsgeld und Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter zum 1. April 2024
Berufsorientierungspraktika, EQ, Mobilitätszuschüsse in der Ausbildung zum 1. April 2024
Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung zum 1. August 2024
Verlängerung des § 106a SGB III und Regelungen zu den Sitzungen der Selbstverwaltung zum 21. Juli 2023