Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine wesentliche Neuerung in Kraft, die auch für alle kleinen Händlerinnen und Händler, Handelsunternehmen und Shopbetreibenden von großer Bedeutung ist: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz stellt sicher, dass Produkte, Webseiten und Online-Shops barrierefrei gestaltet sein müssen, um niemanden auszuschließen. Das bedeutet, dass von diesem Datum an, digitale Angebote keine Nachteile für Menschen mit Beeinträchtigungen – sei es im Bereich des Sehvermögens, des Gehörs oder anderer Einschränkungen – aufweisen dürfen. Das BFSG schreibt die Einhaltung der "Web Content Accessibility Guidelines A plus AA-Kriterien (Version 2.2)" verbindlich vor. Es gibt aber auch produktbezogene Pflichten, die mit dem BFSG auf Sie zukommen.
Das Gesetz betrifft zwar hauptsächlich Online-Shops oder Webseiten, die sich an Endverbraucher (B2C) richten. B2B-Webseiten müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein, um nicht unter das BFSG zu fallen. Aber die produktbezogenen Pflichten gelten für alle Vertriebswege, sprich im lokalen Store, auf Plattformen oder im eigenen Onlineshop.
Produkte dürfen ab dem 28. Juni 2025 nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Der Handel muss diese Kriterien nicht selbst erzeugen, aber darauf achten, dass herstellende Unternehmen die Produkte entsprechend in Verkehr bringen.
Als Händlerinnen und Händler müssen Sie nicht selbst für die Konformität sorgen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich zu informieren, sollten Produkte die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen.
Ihre Webseite oder Ihr Online-Shop muss umfassend auf Barrierefreiheit umgestellt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Zeitbasierte Medien und Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr überarbeitet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Beachten Sie, dass dies nicht für Drittwerbung und -anwendungen gilt, da diese unter Ihrer Kontrolle stehen. Mehr erfahren Sie in der handel.digital Anleitung: "Barrierefreiheit im Webshop umsetzen".
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen Wendepunkt für den digitalen Handel, der ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es betont die Notwendigkeit einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten und Online-Shops, um eine inklusive Kundenerfahrung zu gewährleisten. Für kleine Händlerinnen und Händler sowie Handelsunternehmen ist es essentiell, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
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