Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das Müssen Händlerinnen und Händler wissen

E-Commerce | Europa | Nachhaltigkeit
Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 sind Unternehmen gefordert, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um und verpflichtet Onlinehändlerinnen und -händler dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Infos zum Thema auf einen Blick:
  • BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft
  • Ziel: Barrierefreiheit für digitale Angebote, besonders für Webshops
  • Pflichten: Klare Strukturen, Alternativtexte, barrierefreie Formulare
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeitende)
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Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
In einer zunehmend digitalisierten Welt wächst die Bedeutung von barrierefreien Online-Inhalten und Dienstleistungen. Das BFSG wurde eingeführt, um Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Nicht-Muttersprachlerinnen und Nicht-Muttersprachlern einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Es überführt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht und stellt erstmals auch private Wirtschaftsakteure vor klare Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit.

Was regelt das Gesetz und wen betrifft es?

Das BFSG legt konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit für zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen fest. Dazu gehören insbesondere Websites, mobile Anwendungen, Telekommunikations- und Bankdienstleistungen sowie bestimmte Softwareprodukte. Unternehmen, die Onlineshops oder digitale Dienstleistungen anbieten, müssen ihre Angebote so gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind.

Welche Verpflichtungen haben Onlinehändlerinnen und -händler?
Unternehmen, die einen Onlineshop betreiben oder digitale Dienstleistungen bereitstellen, müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen anpassen. Die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit umfassen:

  • Die Navigation und Bedienungselemente müssen klar strukturiert und leicht nutzbar sein.
  • Inhalte müssen in verständlicher Sprache formuliert und gut lesbar sein.
  • Bilder und Grafiken müssen mit Alternativtexten versehen werden, damit sie von Screenreadern bzw. Vorleseprogrammen erfasst werden können.
  • Formulare und Bestellprozesse müssen barrierefrei gestaltet sein, sodass sie auch von Menschen mit motorischen Einschränkungen genutzt werden können.
  • Die Website sollte mit Assistenztechnologien kompatibel sein, damit Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen problemlos auf Inhalte zugreifen können.

Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro sind von der Pflicht zur Umsetzung des BFSG ausgenommen. Dennoch wird empfohlen, sich freiwillig an den Barrierefreiheitsstandards zu orientieren. Eine barrierefreie Website kann die Kundengruppe erweitern und die Nutzerfreundlichkeit insgesamt verbessern.

Warum ist das BFSG wichtig?
Viele Unternehmen betrachten gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit als zusätzliche Belastung. Tatsächlich bietet eine barrierefreie Gestaltung jedoch viele Vorteile. In Deutschland leben rund 12,5 Prozent der Bevölkerung mit einer dauerhaften Behinderung, etwa 22 Prozent sind über 65 Jahre alt, 15 Prozent sind keine Muttersprachlerinnen und Muttersprachler und 7,5 Prozent haben Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben. Insgesamt profitieren somit etwa die Hälfte aller Menschen in Deutschland von barrierefreien digitalen Angeboten.

Wie können Händlerinnen und Händler ihre Websites barrierefrei gestalten?
Um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden, sollten Unternehmen frühzeitig eine Analyse ihrer digitalen Angebote durchführen. Dabei helfen folgende Maßnahmen:

  1. Kontrast und Schriftgröße überprüfen: Texte sollten gut lesbar und Farben kontrastreich gewählt sein.
  2. Einfache Sprache nutzen: Inhalte sollten verständlich formuliert und nicht mit Fachbegriffen überladen sein.
  3. Alternativtexte für Bilder verwenden: Alle Bilder und Grafiken sollten mit beschreibenden Texten versehen werden.
  4. Strukturierte Navigation sicherstellen: Überschriften, Listen und Links sollten logisch angeordnet sein.
  5. Formulare und Bedienelemente optimieren: Buttons, Links und Eingabefelder müssen gut erreichbar und verständlich beschriftet sein.
  6. Barrierefreie PDF-Dokumente bereitstellen: Digitale Dokumente sollten für Assistenzsoftware optimiert werden.

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Welche Chancen bietet eine barrierefreie Website?
Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet Unternehmen auch wirtschaftliche Vorteile. Eine barrierefreie Website kann neue Kundengruppen erschließen, das Markenimage verbessern und die Kundenzufriedenheit steigern. Zudem können frühzeitige Maßnahmen verhindern, dass Unternehmen nach Ablauf der Umsetzungsfrist von fünf Jahren mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden.

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