Zwei Schritte sind notwendig:
Das Verpackungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen. Das betrifft Hersteller, Vertreiber und Online-Händler, die Verpackungen in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, sei es aus dem Inland oder aus dem Ausland.
Ziel:In Kürze: Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und Lizenzgebühren für ihre Verpackungen entrichten.
Schritt für Schritt:
Beispiel 1: Weinhandel
Sie sind ein Händler, der Wein in Glasflaschen oder Containern verkauft und diese bei Bedarf auch mit Geschenkverpackungen versieht. Um das zu tun, müssen Sie Ihre Verpackungen bei Lucid anmelden, es sei denn, diese sind bereits vorregistriert. Falls es sich um Glas- oder Pfandflaschen handelt, müssen Sie sich auch an einem System für die Sammlung und für das Recycling von Verpackungen beteiligen. Sollten Sie Geschenk- oder Umverpackungen verwenden, für die bereits jemand im Lucid-Register bezahlt hat, entfällt die Notwendigkeit der erneuten Anmeldung.
Beispiel 2: Lebensmitteleinzelhandel mit Bäckerei
Sie betreiben einen Lebensmitteleinzelhandel mit verpackter Ware, wie Nudeln, Backartikeln, Süßigkeiten, sowie Obst, Gemüse und Getränken, in Einweg- und Mehrwegflaschen. All diese Verpackungen müssen Sie registrieren, es sei denn, Sie sind bereits registriert. Außerdem betreiben Sie eine kleine Bäckerei mit Café-Betrieb. Wenn Sie To-Go Verpackungen anbieten, wie Papiertüten für Brot oder To-Go Kaffeebecher anbieten, müssen Sie diese ebenfalls registrieren.
Beispiel 3: Souvenir Laden
Sie verkaufen Souvenirs wie Tassen, Postkarten, Spielzeuge, Dekoartikel usw., die bereits eine Umverpackung haben. Zunächst sollten Sie prüfen, ob diese Umverpackungen bereits registriert sind. Sollten Sie diese Souvenirs in eine weitere Verpackung geben, wie z.B. eine Einkaufstasche, müssen Sie auch diese registrieren. Sollten Sie zusätzlich einen Online-Shop betreiben und ihre Produkte versenden: müssen auch diese Verpackungen registriert werden.
Kennzeichnungspflicht: Verpackungen müssen
gekennzeichnet sein, um das Recycling zu erleichtern. Dies kann durch
Kennzeichnungen wie dem Grünen Punkt oder anderen Symbolen erfolgen.
Berichtspflicht: Unternehmen müssen regelmäßig Daten über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und das Recycling der Verpackungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister melden.
Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen sicherstellt. Dies gilt zusätzlich zu der Registrierung bei der ZSVR.
Der Händler muss sicherstellen, dass die Verpackungen seiner Produkte einem dualen System zur Sammlung, Sortierung und Verwertung zugeführt werden. Dies geschieht normalerweise über einen Vertrag mit einem dualen System, das die Rücknahme und das Recycling der Verpackungen gewährleistet.
Das LUCID: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme
Zu den dualen Systemen: Verpackungslizenz Vergleich | Kostenlos vergleichen und Geld sparen! (verpackungslizenz-vergleich.de)
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